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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Berechnung Freibetrag Pendlerpauschale

Gefragt am 15.10.2009 17:56 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Bitte Freibetrag sowie Netto-Gewinn berechnen :
Bruttolohn 3000 Euro
Steuerklasse 4
einfache Strecke 93 km an 140 Tagen im Jahr

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:

Ich kann Ihnen nur die Lohnsteuerabzüge ausrechnen, wobei ich ohne Kirchensteuer gerechnet habe, da ich Ihre Krankenkasse nicht kenne und ob Sie einen Krankenkassensonderbeitrag leisten. Die Sozialversicherungsbeiträge können Sie Ihrer aktuellen Lohn-und Gehaltsabrechnung entnehmen, sie werden weiterhin von den 3.000€ gerechnet.

An Steuerabzügen haben Sie nach den derzeit gültigen Steuertarifen unter Anwendung der Steuerklasse 4, unter Anwendung der Allgemeinen Tabelle, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibetrag,

monatlich ab Januar 2010 460,75€ Lohnsteuer und 25,34€ Solidaritätszuschlag.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

Nachfrage
noch eine kurze Frage : muss man ein Fahrtenbuch führen oder Belege sammeln ?

Rückantwort
Sehr geehrte Ratsuchende,

nein, das müssen Sie nicht. Die Entfernungspauschale ist eine gesetzliche Pauschale, auf die Sie einen Anspruch haben. Trotzdem kann ich Ihnen anraten, Tankbelege zu sammeln, um dem Finanzamt die Fahrten mit dem PKW ggf. glaubhaft machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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