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Beendigung des Niessbrauchs und Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Gefragt am 27.01.2014
08:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2080

 

Im Rahmen eines vorgezogenen Erbes wurde mir das Haus meiner Eltern im Jahre 1995 überlassen und ein unentgeltlichesdinglicher Niessbrauchsrecht auf Lebenszeit für meine Eltern eingeräumt. Am 31.12.2010 sind meine Eltern ausgezogen und haben mir gegenüber erklärt, dass der Niessbrauch beendet ist. Eine Eintragung (Löschung) im Grundbuch hat nicht stattgefunden. Seit 01.01.2011 trage ich sämtliche Lasten im Zusammenhang mit dem Haus und erziele seit 01.01.2012 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Kann ich diese Einkünfte steuerlich geltend machen, obwohl noch keine Grundbuchberichtigung stattgefunden hat ? Was ist zu tun ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.01.2014
08:48 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 28.01.2014 08:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2080

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,
steuerlich relevant ist nur die Einkünfteerzielungsabsicht. Der im Grundbuch noch nicht gelöschte Niessbrauch verhindert nicht die Versteuerung der Einkünfte im Rahmen der Vermietung und Verpachtung. Somit sind diese Einkünfte ab 1 ...



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