Beendigung des Niessbrauchs und Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Gefragt am 27.01.201408:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2080
Im Rahmen eines vorgezogenen Erbes wurde mir das Haus meiner Eltern im Jahre 1995 überlassen und ein unentgeltlichesdinglicher Niessbrauchsrecht auf Lebenszeit für meine Eltern eingeräumt. Am 31.12.2010 sind meine Eltern ausgezogen und haben mir gegenüber erklärt, dass der Niessbrauch beendet ist. Eine Eintragung (Löschung) im Grundbuch hat nicht stattgefunden. Seit 01.01.2011 trage ich sämtliche Lasten im Zusammenhang mit dem Haus und erziele seit 01.01.2012 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Kann ich diese Einkünfte steuerlich geltend machen, obwohl noch keine Grundbuchberichtigung stattgefunden hat ? Was ist zu tun ?
08:48 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
steuerlich relevant ist nur die Einkünfteerzielungsabsicht. Der im Grundbuch noch nicht gelöschte Niessbrauch verhindert nicht die Versteuerung der Einkünfte im Rahmen der Vermietung und Verpachtung. Somit sind diese Einkünfte ab 1 ...
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