Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Auswandern nach Neuseeland = Absetzen Kosten ? |
| Gefragt am 24.05.2010 09:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Herr Schoessler,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Aufwendungen können steuerlich nur abgesetzt werden, wenn sie in einem engen Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen (Werbungskosten) oder dies sonst gesetzlich zugelassen ist (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung). Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn und soweit sie beruflich veranlasst sind. Da Ihr Umzug nach Neuseeland rein privat veranlasst war, handelt es sich bei den von Ihnen aufgezählten Aufwendungen nicht um Werbungskosten, sondern um Kosten der privaten Lebensführung, die nach § 12 EStG nicht absetzbar sind. Auch ein Abzug als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung scheidet aus. Somit hat das Finanzamt die Aufwendungen zu Recht nicht anerkannt. Ich bedauere Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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