Außergewöhnliche Belastung
Gefragt am 17.04.201514:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1848
Sehr geehrte Damen und Herren.
In der EkSt-Erklärung habe ich selbst bezahlte Kosten i.H.v. ca. 10 TEUR für eine Operation unseres Sohnes (Student, nicht mehr kindergeld berechtigt ) als Außergewöhnliche Belastung angegeben. Das Finanzamt hat mir nun mitgeteilt, dass die OP-Kosten nur Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind.
Ist dieser Sachverhalt richtig?
14:57 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Haben Sie für Ihr Kind keinen Anspruch auf Kindergeld bzw. auf Kinderfreibetrag, dann wird das Kind steuerlich wie ein Angehöriger oder eine Ihnen nahestehende Person behandelt ...
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