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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Ausländische Einkünfte

Gefragt am 08.05.2011 11:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Ausländische Einkünfte , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Hallo, als deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland arbeitete ich als Angestellter das ganze Jahr 2010 in Österreich. Ich pendle am Wochenende zu meiner Familie in Deutschland. 1. Muss ich eine deutsche Steuererklärung abgeben? Ich bin zusammen veranlagt, meine F

Hallo,

als deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland arbeitete ich als Angestellter das ganze Jahr 2010 in Österreich. Ich pendle am Wochenende zu meiner Familie in Deutschland.

1. Muss ich eine deutsche Steuererklärung abgeben? Ich bin zusammen veranlagt, meine Frau ist nicht erwerbstätig. Ich habe alle Kapitaleinkünfte weiterhin nur bei deutschen Banken.

2. Wenn ja, in welcher Zeile der Steuererklärung muss ich die ausländischen Arbeitseinkünfte eintragen?

MfG

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Da Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, sind Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgegeben müssen.

Die ausländischen Arbeitnehmereinkünfte werden in der Anlage N Zeile 21 erklärt. Hierzu ist der Bruttoarbeitslohn abzüglich der Werbungskosten zu erklären. Die Höhe der Werbungskosten ist nach deutschem Recht zu ermitteln. Es empfiehlt sich, eine gesonderte Berechnung beizufügen. Weiterhin ist die Versteuerung in Österreich und die dort gezahlte Steuer anzugeben und nachzuweisen.
Diese Vorgehensweise gilt nicht, wenn Sie sich in Österreich weniger als 183 Tage im Jahr aufhalten.

Die Kapitaleinkünfte sind, wie gewohnt in der Anlage KAP zu erklären.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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