Kategorie: Einkommensteuererklärung |
|---|
Frage: Auskunft über Bestreitung Lebensunterhalt |
| Gefragt am 19.10.2010 13:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
|
Das Finanzamt wünscht von uns für 2009 eine Mitteilung, aus welchen Mitteln wir unseren Lebensunterhalt bestreiten. In der Einkommensteuer 2009 haben wir, da keine Einnahmen vorhanden, entsprechend keine Einnahmen angegeben. Aufgrund eines bis zum 13.04.09 laufenden Gewerbes der Ehefrau waren wir jedoch zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Tag,
eine Antwort müssen jedenfalls dem Finanzamt geben. Bei der Besteuerung kommt es darauf an, ob mit dem jeweiligen Staat ein sogenanntes "Doppelbesteuerungsabkommen" besteht. Hier hat ggf. der deutsche Staat einen Progressionsvorbehalt. Hierzu genügt es ggf. den Steuerbescheid des ausl. Staates in Kopie einzureichen. Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich unter : Tel.-Nr. 02161/67673 Mobil-Nr. 0172/2914429 Fax-Nr. 02161/672360 E-Mail georgstahn@t-online.de für weitere Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
