Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Arbeitszimmer absetzen wenn nicht Mieter der Wohnung |
| Gefragt am 13.03.2011 16:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Für den Abzug eines Arbeitszimmers ist u.a. Voraussetzung, dass Ihrem Partner Aufwendungen für ein derartige Räumlichkeiten entstehen. Da Sie selbst Mieterin sind, entsteht Ihrem Partner kein Aufwand. Sie haben aber die Möglicheit, das Arbeitszimmer an Ihren Partner zu vermieten. Ihr Partner zahlt an Sie die Miete und kann dann die Miete steuerlich abziehen. Der Mietvertrag sollte schriftlich abgefaßt werden. Ihnen selbst entstehen keine steuerpflichtigen Einkünfte, da Sie Ihre eigene Mietzahlung auf die Mieteinnahme anrechnen müssen, sodaß sich ein Saldo von null ergibt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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