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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Arbeitszimmer absetzen wenn nicht Mieter der Wohnung

Gefragt am 13.03.2011 16:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Frage bezüglich der Geltendmachung der Kosten für ein Arbeitszimmer.

Seit Oktober letzten Jahres ist mein Partner im Außendienst tätig und musste sich für die Erfüllung seines Jobs ein Arbeitszimmer einrichten. Mit dem beruflichen Einsatz in der Region, wo ich bereits wohnte, entschied er sich, mit mir zusammenzuzienen und seinen Hauptwohnsitz auf meine Adresse umzumelden. Da ich selbst seit 2 Jahren in der Wohnung lebe, stehe ich selbst nur als alleinige Hauptmieterin im Mietvertrag.

Nun stellt sich für uns die Frage, ob mein Partner überhaupt ab Oktober 2010 ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann, wenn er gar nicht im Mietvertrag erwähnt ist?

Wie wir einigen Informationsquellen entnehmen konnten, prüft das Finanzamt die Arbeitszimmersituation genau und möchte dann auch wichtige Unterlagen, wie Grundriss und sicherlich auch den Mietvertrag.

Über eine baldige Antwort freuen wir uns sehr.

Freundliche Grüße

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Für den Abzug eines Arbeitszimmers ist u.a. Voraussetzung, dass Ihrem Partner Aufwendungen für ein derartige Räumlichkeiten entstehen. Da Sie selbst Mieterin sind, entsteht Ihrem Partner kein Aufwand.

Sie haben aber die Möglicheit, das Arbeitszimmer an Ihren Partner zu vermieten. Ihr Partner zahlt an Sie die Miete und kann dann die Miete steuerlich abziehen. Der Mietvertrag sollte schriftlich abgefaßt werden.

Ihnen selbst entstehen keine steuerpflichtigen Einkünfte, da Sie Ihre eigene Mietzahlung auf die Mieteinnahme anrechnen müssen, sodaß sich ein Saldo von null ergibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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