Arbeitszimmer
Gefragt am 10.01.201121:00 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3186
Ich bin als Angestellter tätig und habe bei meinem Arbeitgeber ein Arbeitszimmer. Neben dem Einkommen aus dieser Tätigkeit versteuere ich ebenfalls Einkommen aus Beteiligungen, aus Finanzanlagen sowie aus Vermietung und Verpachtung.
Für 2009 habe ich Aufwendungen von 1250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer zwecks Verwaltung der letztgenannten drei Einkunfsarten angesetzt.
Das Finanzamt lehnte mit folgender Begründung ab: "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht berücksichtigungsfähig, weil Ihnen für Ihre gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Entscheidend ist hier der Mittelpunkt Ihrer Gesamttätigkeit. Bereits durch Ihre nichtselbständige Haupttätigkeit wird der Mittelpunkt Ihrer Gesamttätigkeit indiziert."
Frage: Ist diese Ablehnung berechtigt? Wenn nein, kann ich 1250 Euro oder wie Selbständige einen unbegrenzten Betrag für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
Fragesteller
Gefragt am 10.01.2011 21:00 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Lieber Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Honorareinsatezs beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich hat das Finanzamt Recht. Denn in Ihrem Fall bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung ab ...
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