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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Antrag auf getrennte Veranlagung

Gefragt am 15.03.2011 14:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1046

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1.Oktober 2009 bin ich in 2. Ehe verheiratet.
Die Einkommenssteuererklärung für 2009 wurde in gemeinsamer Veranlagung durchgeführt.

Was müssen wir unternehmen, um eine getrennte Veranlagung zu erreichen?

(Hintergrund ist: Ex ehefrau meines Mannes leitet aus dem Betrag der Steuererstattung höheres Einkommen ab und verlangt mehr Unterhalt.

MFG

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die getrennte Verlangung von Eheleuten entspricht im Ergebnis im wesentlichen der Einzelveranlagung jedes einzelnen Ehepartners.

Beide Ehepartner geben also jeweils eine völlig eigene Steuererklärung ab, in der nur die selbst erzielten Einkünfte angegeben werden.

Sie kreuzen jeweils im Mantelbogen das Feld "getrennte Veranlagung" an und geben beide Erklärungen gemeinsam ab. Die Ehefrau erhält eine neue Steuernummer.

Der rückwrikende Antrag ist jedoch nur vor Ablauf der Einspruchsfrist möglich. Zur Darstellung einer niedrigeren Steuererstattung können Sie auch einen Aufteilungsbescheid beantragen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
vielen Dank für die rasche Antwort.
D.h. bei zukünftigen (für 2010, 2011 etc.) Einkommenserklärungen reicht es "getrennte Veranlagung" zu wählen und zwei Erklärungen gemeinsam einzusenden.

Haben wir jedes Jahr Wahlfreiheit und können irgendwann wieder die "gemeinsame Veranlagung wählen" ?
mfg

Rückantwort
Ja genauso läuft das. Das Wahlrecht haben Sie jedes Jahr. Bis zur Bestandskraft der Steuerbescheide können Sie sich auch umentscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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