Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Antrag auf getrennte Veranlagung |
| Gefragt am 15.03.2011 14:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1046 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Die getrennte Verlangung von Eheleuten entspricht im Ergebnis im wesentlichen der Einzelveranlagung jedes einzelnen Ehepartners. Beide Ehepartner geben also jeweils eine völlig eigene Steuererklärung ab, in der nur die selbst erzielten Einkünfte angegeben werden. Sie kreuzen jeweils im Mantelbogen das Feld "getrennte Veranlagung" an und geben beide Erklärungen gemeinsam ab. Die Ehefrau erhält eine neue Steuernummer. Der rückwrikende Antrag ist jedoch nur vor Ablauf der Einspruchsfrist möglich. Zur Darstellung einer niedrigeren Steuererstattung können Sie auch einen Aufteilungsbescheid beantragen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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