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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Anlage KAP

Gefragt am 05.06.2011 14:27 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Guten Tag, wir (verh. Ehepaar) haben in 2010 Kapitalerträge aus Spareinlagen und Investmentfonds erzielt. Der Freistellungsbetrag von 1602 EUR wurde insgesamt nicht ausgeschöpft, doch durch eine der Höhe nach falsche Aufteilung auf einzelne Institute wurde in einem Fall Steuer abgeführt.
Eine KAG wies in ihrer Steuerbescheinigung darauf hin, dass ich Erträge aus der Thesaurierung ausländischer Investmentfonds erzielt habe, die nicht dem automatischen Verfahren der Abgeltungssteuer unterliegen, die aber steuerpflichtig sind. Sofern die Gesamteinkünfte den Sparerpauschbetrag übersteigen, muss nachversteuert werden. Die gesamten Kapitaleinkünfte müssen im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden.
Mir ist nun nicht klar, ob ich die Anlage KAP abgeben muss oder nicht. Falls ja, müsste ich korrekterweise bei den Banken auch noch Steuerbescheinigungen anfordern, oder?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Erträge aus dem ausländischen Investmentfonds müssen in der Steuererklärung nachversteuert werden, da sie von der Abgeltungssteuer noch nicht erfasst wurden.
Um dann eine zutreffende Besteuerung zu erhalten, ist es notwendig alle Kapitalerträge anzugeben. Im einfachsten Fall erhalten Sie die einbehaltenen Kapitalertragsteuer zurück, da Sie den Spararfreibetrag nihct ausgeschöpft haben.

Von den Banken erhalten Sie nur dann ein Steerbescheinigung, wenn auch Steuer einbehalten wude. In den anderen Fällen erhalten Sie eine Erträgnisaufstellung. Sie Erträge sollten in vollem Umfang belegt werden.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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