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Anerkennung als ag. Belastung

Gefragt am 12.08.2009
19:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3338

 

Ich habe für meine Eltern die Steuererklärung für 2008 erstellt. Mein Vater war in 2008 in Plegestufe 3 und wurde zu hause von meiner Mutter (85 Jahre) gepflegt. Da mein Vater sehr korpulent war (er ist im März diesen Jahres gestorben), und meine Mutter ihm beim Duschen behilflich sein musste, wurde eine behindertengerechte Duschwand mit größerer Einstiegsweite und niedriger Einstiegshöhe in Auftrag gegeben. Die Kosten wurden von der Krankenkasse nur in Bezug auf den Arbeitsaufwand übernommen. Den Restbetrag in Höhe von 2.800 Euro mussten meine Eltern selbst bezahlen. Ich habe diesen Betrag unter anderem bei den aussergewöhnlichen Belastungen angegeben, er wurde jedoch vom Finanzamt nicht berücksichtigt, mit dem Argument, daß dieser Aufwand nicht die Voraussetzungen des § 33 EStG erfüllt. Ist hier ein Einspruch erfolgsversprechend ? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.08.2009
19:43 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 12.08.2009
20:35 Uhr

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Beantwortet am 12.08.2009 20:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3338

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r)Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

In Einzelfällen wird man die nachträgliche Anbringung behindertengerechter Einrichtungen wie Türverbreiterungen und rollstuhlbedingter Rampen,einschließlich darauf entfallender Finanzierungskosten - als außergewöhnliche Belastung anerkennen können (FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24 ...



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