Absetzung Kosten Ferienhaus Vermietung
Gefragt am 02.02.201617:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1769
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Jahr 2015 habe ich ein Grundstück gekauft um im Jahr 2016 dort ein Ferienhaus zu errichten, welches rein zur Vermietung genutzt werden soll.
Im Jahr 2015 hatte ich Ausgaben -Grundstückskauf, Grunderwerbssteuer, Gebühren für Eintragungen, Notarkosten, Fahrkosten, Porto, Kreditbeschaffungskosten ,Zinsen, Errichtung Bodenplatte.
Im Jahr 2016 kommen Kosten für den Bau des Hauses und Handwerker sowie Außenanlagen, Fahrkosten Zinsen usw. dazu. Wann kann ich diese Kosten Steuerlich absetzen? Erst in dem Jahr der ersten Vermietung ?? oder bereits mit der Steuererklärung 2015 ? Ich möchte mich selbstständig machen. Sollte ich dies erst mit Beginn der Vermietung ? oder bereits jetzt tun?
17:12 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
bei den Kosten muss unterschieden werden, ob sie direkt abzugsfähig sind oder der Anschaffung der Immobilie dienen. Diese sind dann über die Nutzungsdauer, im Regelfall 50 Jahre, zu verteilen ...
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