Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Abgabe der Einkommenssteuererklärung |
| Gefragt am 03.11.2010 11:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, sind Se nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Sollte Sie aufgrund besonderer Aufwendungen oder der unzutreffenden Besteuerung durch das Lohnsteuerabzugsverfahren eine Steuererstattung erwarten, können Sie dieses Jahr noch bis zum Jahr 2005 zurück Steuererklärungen abgeben. Dies nennt man Antragsveranlagung. Es stellt sich folglich vorangig die Frage, ob Steuererstattungen zu erwarten sind. Die sollte vorab berechnet werden. Für den Fall, dass Sie Steuererklärungen machen wollen können Sie die Formulare im Internet herunterladen oder bei Ihrem Finanzamt abholen. Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit entweder eine "normale " Einkommsteuererklärung zu machen oder das Formular zur vereinfachten Einkommensteuererklärung auszufüllen. Dieses ist kürzer gehalten. Eine Steuernummer wird erst nach Abgabe durch das Finanzamt erteilt. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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