Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte / Immobilie

Gefragt am 23.02.2011 12:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1047
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte / Immobilie , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die Frage nach einer möglichen Steuerpflicht bei einem Hausverkauf. Folgender Sachverhalt: Kauf eines 1-Fam.-Hauses am 1.2.2011 für 320.000 Euro inklusive Notar und Grunderwerbsteuer. Renovierung mit einem Gesamtaufwand von 50.000 in den fol

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Frage nach einer möglichen Steuerpflicht bei einem Hausverkauf.

Folgender Sachverhalt: Kauf eines 1-Fam.-Hauses am 1.2.2011 für 320.000 Euro inklusive Notar und Grunderwerbsteuer. Renovierung mit einem Gesamtaufwand von 50.000 in den folgenden Wochen. Renovierung erforderloich, da Haustechnik teilweise auf Stand von 1955. Einzug (=private Nutzung /Wohnen) im April 2011.
Es könnte erforderlich sein, das Haus bereits im März 2012 wieder zu verkaufen. Angenommener Verkaufspreis: 400.000 Euro. Das Haus wird während der gesamten Zeit vollständig und ausschließlich zu privaten, eigenen Wohnzwecken genutzt.
Frage: Unterliegt die Differenz von 80.000 voll der Spekulationsteuer oder kann davon die Renovierung abgezogen werden?
Oder fällt überhaupt keine Steuer an, weil der erste Teil von Satz 3 greift "die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken"?
Oder wäre es erst nach zwei Jahren steuerfrei.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Veräußerung im März 2012 wird stuerfrei sein, da kein privates Veräusserungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG vorliegt.

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 erster Halbsatz sind von der Besteuerung ausgenommen Grundstücke, die im Zeitraum zwischen Anschaffung /Fertigstellung und Veräusserung AUSSCHLIESSLICH zu EIGENEN Wohnzwecken genutzt werden. Nach dem BMF-Schreiben vom 05.10.2000 Rz. 25 ist ein Leerstand vor der Selbstnutzung dann unschädlich, wenn dieser Leerstand mit der beabsichtigten Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken in Zusammenhang steht.

Die Renovierung steht in direktem Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung ab April 2011. Da die Wohnung bis zur Veräusserung von Anfang an ausschliiesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, fällt nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 erster Halbsatz kein Veräusserungsgewinn an.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom-Betriebswirt

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
Bewertung
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
5,0
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
5,0