Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: § 10f, Absatz 3, EStG - Objektverbrauch

Gefragt am 11.07.2011 21:18 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026
Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen) § 10f, Absatz 3, EStG - Objektverbrauch , 4.3 von 5 bei 1 Bewertungen Ehepaar, gemeinsam veranlagt, plant den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie zur Selbstnutzung und damit Ansatz von Sonderausgaben nach § 10f EStG. § 10f Absatz 3, sieht Abzugsbeträge nur für ein Objekt/gemeinsam veranlagte Ehepaare zwei Objekte vor. Ehepaar hat in

Ehepaar, gemeinsam veranlagt, plant den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie zur Selbstnutzung und damit Ansatz von Sonderausgaben nach § 10f EStG.
§ 10f Absatz 3, sieht Abzugsbeträge nur für ein Objekt/gemeinsam veranlagte Ehepaare zwei Objekte vor.

Ehepaar hat in den letzten Jahrzehnten nacheinander zwei Wohnungen zur Selbstnutzung erworben, die jeweils nach Eigenheimzulagegesetz gefördert wurden.

Frage: Wird dieser Objektverbrauch nach Eigenheimzulagegesetz auf den Objektverbrauch nach § 10f angerechnet? Wäre damit eine Förderung nach § 10f im vorliegenden Fall überhaupt noch möglich?

Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Föderung nach § 10f EStG und der Eigenheimzulage sind getrennt zu betrachten. Sie können für die begünstigten Aufwendungen nicht nur zwischen dem Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG und der Eigenheimzulage wählen, sondern beide Förderungen gleichzeitig in Anspruch nehmen. Dies wurde auch durch den BFH mit Urteil vom 14.01.2004 bestätigt.

Folglich kann durch die Eigenheimzulage kein Objektverbrauch im Sinne von § 10f EStGH eintretten.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Vielen Dank
Nachfrage: Kann beim Ansetzen von § 10f bei Nutzen- Lastenübergang zum 31.12. 2011 bereits der Abzug der Sonderausgaben in voller Höhe von 9% für das Jahr 2011 geltend gemacht werden, oder nur ein Teilbetrag (1/365stel?)

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,
die erhöhte Absetzung wird für das gesamte Kalenderjahr gewährt, in dem die Voraussetzungen vorliegen. Folglich genügt der Erwerb des Eigentum zum 31.12.2011, wenn die übrigen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt auch erfüllt sind (z.B. Beendigung der gegünstigten Baumaßnahmen, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken etc.). Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
Bewertung
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
4,0
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
4,0