Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Wohnsitz in CH, Wohnung in DE gekauft |
| Gefragt am 25.09.2011 09:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass Sie und Ihre Frau vor dem Kauf der Wohnung in DE weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in DE hatten. Soweit Sie in DE keine Einkünfte bezogen haben, waren Sie bis zu Kauf der Wohnung in DE nicht einkommensteuerpflichtig. Mit der Nutzung der gekauften Wohnung zu Ihrem eigenen Privatwohnzweck haben Sie einen Wohnsitz in DE. Sie sind somit ab diesem Zeitpunkt in DE unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die in der Schweiz erzielten Einkünfte werden auch bei der Einkommensteuerveranlagung nach dem Welteinkommensprinzip berücksichtigt. Je nach der Einkunftsart wird das Besteuerungsrecht gemäß DBA-Schweiz entweder DE oder der Schweiz zugeordnet. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird je nach der Einkunftsart entweder Freistellungsmethode (ggfs. mit Progressionsvorbehalt) oder Anrechnungsverfahren angewendet. Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de |
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