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Kategorie: Doppelbesteuerung

Frage: Wohnen in Wien, Einkünfte aus GbR in Deutschland

Gefragt am 11.08.2011 17:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022

Ich erziele Einkünfte im Rahmen einer in Deutschland ansässigen GbR (die weiteren zwei Gründer wohnen in Deutschland) als Programmierer, überwiegend von zu Hause aus.

Einen Wohnsitz habe ich in Deutschland angemeldet, einen zweiten in Österreich, wo ich mich nun den Großteil des Jahres aufhalte. Zur Zeit bin ich in Deutschland krankenversichert.

Meine Interpretation:
Durch das Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen meine Einkünfte (die aus der GbR sind meine einzigen) der Deutschen Einkommenssteuer. Ich muss nicht den Pflichtversicherungen des Österreichischen Sozialversicherungssystems beitreten, da ich weder in Österreich angestellt, noch Selbstständiger mit Gewerbe in Österreich bin, also keine Einkünfte aus Österreich habe.

Ist dies so in Ordnung oder muss ich meine Einkommenssteuer doch in Österreich zahlen, bzw. muss ich mich in Österreich sozialversichern lassen?

Viele Grüße !

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie in Deutschland EINEN Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und zwar mit Ihrem gesamten Welteinkommen.

Mit Ihrer Tätigkeit in D erzielen Sie entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG oder aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG, eine Qualifizierung der Einkünfte kann ich aus der Ferne nicht vornehmen.

Das Sie sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen Wohnsitz haben ist auch das DBA zu überprüfen.

Sind Ihre Einkünfte aus freiberuflich zu qualifizieren, dann findet Artikel 14 des DBA Anwendung. Aufgrund Ihrer Schilderung sind die Einkünfte ausschliesslich in Deutschland zu versteuern.

Sind Ihre Einkünfte als gewerblich zu qualifizieren, dann greift Artikel 7 des DBA. Aufgrund Ihrer Schilderung wären auch hier die Einkünfte in Deutschland zu versteuern.

Ergebnis: Sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und müssen sich auch hier sozialversichern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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