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Kategorie: Doppelbesteuerung

Frage: Vollzeit Job in DE + Nebenjob in der Schweiz

Gefragt am 01.12.2010 09:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Vollzeit Job in DE + Nebenjob in der Schweiz , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Guten Tag, ich arbeite Vollzeit in Deutschland als Software-Entwickler. Vor paar Tagen habe ich ein Angebot aus der Schweiz bekommen wo ich via Fernarbeit auch als Software-Entwickler arbeiten kann, Teilzeit meine ich. Ich denke es wären dann max. 10 Stunden/Woche. Nun weiss ich aber nich

Guten Tag,

ich arbeite Vollzeit in Deutschland als Software-Entwickler. Vor paar Tagen habe ich ein Angebot aus der Schweiz bekommen wo ich via Fernarbeit auch als Software-Entwickler arbeiten kann, Teilzeit meine ich. Ich denke es wären dann max. 10 Stunden/Woche.

Nun weiss ich aber nicht wie man die neuen Einkünfte versteuern kann. Ich würde auch gerne wissen wieviel max. ich in dem Nebenjob verdienen kann ohne meine Steuerabgaben zu stark zu belasten - es soll sich einfach lohnen.

Detallierte Angaben:
Steuerklasse I
Brutto: 2666 Euro
Netto: 1677 Euro
ledig


Zusammengefasst:
a) wie kann ich die Einkünfte versteuern
b) wieviel max. darf ich dazu verdienen damit es sich lohnt
c) wie würde mein netto Verdienst aussehen wenn ich zB. 400 Euro dazu verdiene(brutto=netto in diesem Fall?)

Danke

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Aus einkommensteuerrrechtlicher Sicht ergibt sich das Folgende:

Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die Tätigkeit für den schweizer Auftraggeber von Deutschland aus tätigen, sind Sie mit Ihren gesamten Einkünften in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Da Sie nicht als Arbeitnehmer für den schweizer Auftraggeber tätig werden, erzielen Sie entweder Einkünfte aus Gewerbebebetrieb (§ 15 EStG) oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG). In beiden Fällen ermitteln Sie den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Der Differenzbetrag ist entweder ein Gewinn oder ein Verlust, der mit Ihren Einkünften aus nicht selbst. Tätigkeit verrechnet wird.

Wenn Sie beispeilsweise einen Gewinn in Höhe von 5.000 Euro erzielen, so würde darauf in etwa eine Einkommensteuerbelastung von rd. 1.250 Euro anfallen, sodaß netto gesehen rd.3.750 Euro für Sie im Jahr übrig bleiben würden.

Damit Sie arbeitsrechtlich keine Schwierigkeiten bekommen, sollten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachsehen, ob diese Tätigkeit durch Ihren Arbeitgeber zustimmungspflichtig ist. Sie sollten dies ggf. mit Ihrem Arbeitgeber abklären.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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