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Versteuerung Abfindung aus BRD und gleichzeitigem Einkommen aus selbständiger Arbeit aus UK

Gefragt am 16.05.2013
21:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2466

 

Hallo,

ich werde Ende des Jahres 2013 mit einer Abfindung bei meinem Arbeitsgeber ausscheiden (mein Wohnort Deutschland, Arbeitgeber in Deutschland, Auszahlung der Abfindung in 2014 aufgrund hohem Gesamtjahresbruttoeinkommen in 2013).

Im Rahmen einer bezahlten Freistellung (3 Monate) werde ich bereits im September 2013 nach London ziehen und dort mit der Arbeitssuche starten.

Wie erfolgt die Versteuerung der Abfindung aus BRD in 2014 bei gleichzeitigem Einkommen aus unselbständiger Arbeit in UK ab 2014?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.



Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.05.2013
21:50 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 17.05.2013
07:48 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 17.05.2013 07:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2466

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Durch Ihre Wohnsitzverlagerung nach London (Großbritanien) Ende des Kalenderjahres 2013 sind Sie im Kalenderjahr 2014 in Deutschland nur noch mit den Einkünften, die Sie in Deutschland beziehen, beschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs ...



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