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Kategorie: Doppelbesteuerung

Frage: Umzug nach Österreich

Gefragt am 11.03.2010 16:14 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030

Wie werde ich besteuert, wenn ich nach Österreich umziehe ( ab ca. Mai2010).
Bin nicht berufstätig, Ankünfte aus Anlagevermögen, Veräußerungsgeschäften, später evt. aus GbR in Deutschland.
Deutsche Staatsangehörigkeit.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Im Umzugsjahr 2010 sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da Sie hier noch einen Wohnsitz innehatten. Grundsätzlich sind Sie mit Ihrem gesamten Einkommen in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sofern Sie nicht Einkünfte haben, die in Österreich auf Grund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)mit Österreich zu versteuern sind.

Ab dem Jahr 2011 sind Sie, wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr haben, nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Deutsche Einkünfte,im Sinne des § 49 EStG unterliegen jedoch im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht der deutschen Einkommensteuer. Dazu gehören z.B. die deutsche Altersrente aber auch die von Ihnen genannten Einkünfte aus der deutschen GbR.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Mindesteinsatzes zu einem sehr komplexen Thema behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Entschuldigung, ich habe das mit 2010 nicht ganz verstanden.
Konkret:
Wenn ich meine Aktien (Kauf 2009) nach dem Umzug z.B. 01.06.2010 verkaufe muss ich die Spekulationssteuer (Veräußerungsgewinn) in Deutschland zahlen? Obwohl ich mehr als 183 Tagen in diesem Jahr in Österreich mein Wohnsitz haben werde.
Oder kann ich in Österreich nach deren Regeln steuerlich behandelt werden?

Rückantwort
Ja, weil Sie Ihren Wohnsitz in 2010 in Deutschland hatten. Auch wenn Sie nur einen Tag im Jahr 2010 den Wohnsitz in Deutschland haben, sind für dieses Jahr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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