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Kategorie: Doppelbesteuerung

Frage: Radverleih Spanien

Gefragt am 07.05.2010 16:55 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022
Bewertung: 4,0 (von 5 Sternen) Radverleih Spanien , 4 von 5 bei 1 Bewertungen Folgende Situation: Ich habe eine Firma in Spanien und verleihe dort Fahrräder an Fincas. Diese werden von mir gekauft und direkt auf die Finca gestellt) Seit kurzem habe ich wieder eine Whg. in Deutschland bezogen. Die Firma bleibt in Spanien bestehen, ein Vertreter kümmert sich um das G

Folgende Situation: Ich habe eine Firma in Spanien und verleihe dort Fahrräder an Fincas. Diese werden von mir gekauft und direkt auf die Finca gestellt) Seit kurzem habe ich wieder eine Whg. in Deutschland bezogen. Die Firma bleibt in Spanien bestehen, ein Vertreter kümmert sich um das Geschäft, wenn ich nicht vor Ort bin. Das meiste läßt sich per Mail erledigen. In Deutschland wohne ich nur, habe aber geschäftlich hier nichts zu tun. Ich werde ab und zu rüber fliegen und nach dem Rechten sehen. Meine Frage lautet: Muss ich nun auch ein Gewerbe in Deutschland anmelden, weil ich hier eine Wohnung bezogen habe? Das würde bedeuten, ich muss auch eine deutsche Krankenvers. abschließen. Oder kann ich meine Steuererklärung weiterhin in Spanien machen und die Firma dort angemeldet lassen?

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1) In Deutschland müssen Sie nach der Sachverhaltsschilderung keinen Gewerbebetrieb anmelden, da der Betriebssitz in Spanien liegt. Insofern bleibt alles beim Alten.

2) Da Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, sind sie hier unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie in einer deutschen Einkommensteuererklärung alle Einkünfte erklären müssen, egal wo auf der Welt diese erzielt wurden.

3) Weil der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach spanischem Steuerrecht auch in Spanien zu versteuern ist, haben beide Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen(DBA)geschlossen. Demnach hat Spanien das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. In Deutschland werden diese Einkünfte dem Progressionvorhalt unterworfen.
Dies bedeutet, dass die spanischen Einkünfte in Deutschland zwar steuerfrei sind, jedoch den Steuersatz (Progression) der übrigen steuerpflichtigen deutschen Einkünfte beeinflussen. Deshalb ist in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Da Sie offensichtlich keine weiteren Einkünfte beziehen, ist das "Problem" überschaubar.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Eine Sache noch, ab wann muss ich erstmals die Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben? Bin seit 1.4.2010 auch in Deutschland gemeldet. Mit freundlichen Grüßen

Rückantwort
Die Einkommensteuererklärung betrifft das ganze Jahr in dem die unbeschränkte Steuerpflicht entstanden ist. Also ist für 2010 eine Steuererklärung abzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann,Steuerberater

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