Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Lohnsteuerpflichtigkeit in Deutschland bei Wohnsitz in Peru |
| Gefragt am 27.09.2011 13:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Sehr geerhte(r) Steurberater/In, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz innehaben sind Sie mit Ihrem sogenannten Welteinkommen auch in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Wohnung regelmässig oder nur wenige Tage im Jahr nutzen, auch kommt es auf die melderechtlichen Vorschriften nicht an. Da Deutschland mit Peru auch kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, verbleibt bei Innehaben eines Wohnsitzes in Deutschland das Besteuerungsrecht bei Deutschland im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht. Wenn Sie jedoch eine nichtselbständige Tätigkeit im Rahmen des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) ausüben, dann kann von der Besteuerung in Deutschland von diesen Einkünften abgesehen werden. Hierfür müssen Sie bestimmte Tätigkeiten mit Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Modernisierung, Überwachung oder Wartung von Fabriken, Bauwerken, ortsgebundenen Maschinen oder ähnlichen Anlagen sowie dem Einbau, der Aufstellung oder Instandsetzung sonstiger Wirtschaftsgüter ausüben oder mit der Beratung ausländischer Auftraggeber oder Entwicklungshilfe tätig sein. Ob dies bei Ihnen zutrifft, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, könnten Sie nur beschränkt einkommensteuerpflichtig sein, wenn Sie in Deutschland Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben. Dazu zählen auch Einkünfte aus nichtselbst. Tätigkeit, allerdings wird man hier Ihre körperliche Anwesenheit in Deutschland voraussetzen. Da dies nach Ihrer Schilderung nicht der Fall ist, dürfte in Deutschland auch keine beschränkte Einkommensteuerpflicht bzgl. der Einkünfte aus nichtselbst. Tätigkeit vorliegen, wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz und auch den gewöhnlichen Aufenthalt nicht haben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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