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Internationaler Wochenaufentahlter in CH mit Familie in DE

Gefragt am 02.02.2018
12:06 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1346

 

Aktuell arbeite und wohne ich mit meiner Familie in der Schweiz mit Aufenthaltsbewilligung B, werde also quellenbesteuert. In ca. einem Jahr werden wir in Deutschland ca. 400 KM von meinem schweizer Arbeitsort entfernt eine Immobilie erwerben. Geplant ist, dass zuerst meine nicht erwerbstätige Ehefrau zusammen mit den minderjährigen Kindern nach Deutschland übersiedelt und ich mit ca. 1-jähriger Verzögerung ebenfalls nach Deutschland zurückreise.

Soweit ich das DBA korrekt interpretiere würde ich nach Auswanderung meiner Familie zwar den Status den internationalen Wochenaufenthalters haben und die Einkünfte würden in der Schweiz versteuert. Aber durch die Familie in Deutschland und ein dort vorhandene Immobilie würde der deutsche Staat auf den Lebensmittelpunkt Deutschland pochen und meine schweizer Einkünfte würden demnach mit Datum des Umzugs der Familie in DE versteuert, die schweizer Quellensteuer entsprechend angerechnet. Ist dies grundsätzlich korrekt?

Nun kommt jedoch hinzu, dass ich in der Schweiz viel im Aussendienst tätig bin. Kommt bei einem internationalen Wochenaufenthalter jedoch die 60-Tage-Regelung überhaupt zum Einsatz? Falls ja und sofern der Arbeitgeber die GR-3 ausfüllt, würde dies wiederum trotz Immobilie/Familie in DE eine reine schweizer Veranlagung zur Folge haben?

Nebst dem Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit in der Schweiz, existieren noch Aktienfonds in Deutschland und USA. Wo sind diese Erträge zu versteuern?

Vielen Dank vorab!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.02.2018
12:06 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 02.02.2018 15:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1346

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben kann ich Sie wie folgt orientieren:

1. Mit Umzug zunächst Ihrer Familie werden neben Ihrer Familie auch Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Ebenfalls wird angenommen, dass Ihr Lebensmittelpunkt bei Ihrer Familie liegt.

Wie Sie richtig erkennen, wird aufgrund der 400km Entfernung pauschal angenommen, dass die regelmäßige Rückkehr unzumutbar ist. Sie müssen aber als Nachweis für den Wohnsitz in CH mindestens einen Mietvertrag vorhalten können (bei Ihnen offensichtlich unproblematisch).

Ihr Schweizer Lohn wird folglich in der dieser Zeit weiterhin in der Schweiz quellenversteuert und in DE freigestellt, würde aber in DE im Rahmen des Progressionsvorbehaltes indirekt über einen erhöhten Steuersatz auf andere inländische steuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt werden ...



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