Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Immobilienbesteuerung |
| Gefragt am 29.04.2010 18:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Wenn Sie eine Immobilie, die in Deutschland liegt vermieten, erzielen Sie in Deutschland Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 EStG, da Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich als Unterschiedsbetrag zwischen den Mieteinnahmen und den Werbungskosten, hierzu gehören auch die Schuldzinsen. Ist der Unterschiedsbetrag negativ, dann können Sie diesen Verlust vortragen auf spätere Jahre, wenn Sie in Deutschland wieder positive Einkünfte haben. Dieser Verlust mindert dann die Steuerlast. In Österreich sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerfrei, werden aber, sofern die Einkünfte positiv sind, im Rahmen des Progressionsvorbehaltes dort berücksichtigt, d.h. positive deutsche Einkünfte erhöhen den Steuersatz auf die österreichischen Einkünfte. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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