Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Freiberufler Wohnsitz Frankreich Firma Deutschland |
| Gefragt am 03.12.2010 19:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1045 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Sie sind persönlich dort steuerpflichtig, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Dies ist Frankreich. Ein Bezug zu deutschen Einkünften hätten Sie dann, wenn Sie in Deutschland ansässig wären oder dort eine Betriebsstätte unterhielten. Diese liegt laut Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich nur vor, wenn "eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird", unterhalten wird. Dies ist in Deutschland nach Ihrer Schilderung nicht der Fall. Das Besteuerungsrecht für Ihre selbständige Tätigkeit hat nach den tatsächlichen Verhältnissen Frankreich, da Sie dort Ihren Wohnsitz haben und auch tätig werden. Vorbehaltlich eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Franktreich und Algerien, kann auch Algerien ein Besteuerungsrecht besitzen. Dies ist mir als deutschem Steuerberater jedoch nicht möglich zu beurteilen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht kann, ohne die genaue Leistung zu kennen, kein eindeutiges Urteil gefällt werden. Tendenziell spricht jedoch einiges dafür, dass die Umsätze in Frankreich zu versteuern sind. Auch hier ergibt sich kein Bezug, nachdem die Umsätze in Deutschland steuerbar sein können. Sie sollten sich hinsichtlich der Gesamtsituation in Frankreich beraten lassn. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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