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Festanstellung nebenberuflch Escort

Gefragt am 31.07.2016
09:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1933

 

Hallo meine Frage ist, wie es mit den Steuerabgaben funktioniert, wenn man in Festanstellung ist und nebenberuflich Escort-Dame wäre.
Dieses Düsseldorfer-Verfahren wird ja pro vergebenes Date abgerechnet, also 25,- Eu pauschal-Steuer + Agenturanteil werden direkt abgerechnet und an die Agentur abgegeben, ist damit dann alles verrechnet mit dem Finanzamt auch? Das monatliche Einkommen aus der Festanstellung ist 1500 Brutto bei 150 Std./monatl., rentiert es sich neben der Festanstellung Escort-Service zu machen oder sind die Abgaben ans Finanzamt dann zu hoch, und werden mit der Pauschalsteuer nicht alle Abzüge schon gedeckt sein? Freue mich über Antworten dazu.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.07.2016
09:54 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 31.07.2016
11:24 Uhr

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Beantwortet am 31.07.2016 11:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1933

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Zunächst müssen Sie den Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit als Escort-Dame beim zuständigen Finanzamt melden (§ 138 AO). Dort wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt und Sie müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen ...



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