Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Einkommensteuer in der Schweiz als Freelancer |
| Gefragt am 17.05.2010 20:24 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Sofern Sie weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Nach dem Welteinkommenprinzip sind in der Steuererklärung alle Einkünfte anzugeben (auch die aus der Schweiz). Diese werden jedoch nicht in Deutschland sondern in der Schweiz versteuert, wenn es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus einer gewerblichen Betriebsstätte handelt. Die in Deutschland steuerfreie ausländische Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie werden bei der Ermittlung des Steuersatzes auf die deutschen Einkünfte berücksichtigt. Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung kann auch im Ausland begründet werden. Ein Werbungskostenabzug scheidet wegen der Vorschrift des § 3c EStG aus, wenn der im Ausland erzielte Arbeitslohn z. B. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei bleibt. Des Weiteren kann die doppelte Haushaltsführung nur von einem Arbeitnehmer und nicht von einem Unternehmer in Anspruch genommen werden.. Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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