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Doppelbesteuerungsabkommen

Gefragt am 10.12.2011
08:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4061

 

Lebe, wohne (mit familie) und arbeite in VAE. Deutsche,habe auch wohnsitz (Haus)in Deutschland, arbeite f deutsche Firma, Lohn wuede durch ATE bis lang nicht versteuert. Jezt mit DBA hat es sich die situation geandert.

Wegen DBA muss wohnsitz in Deutschland aufgegeben werden und wird es gemacht. Lohn wird von deutschland an VAE ueberwiesen.
1. Ist damit mein Lohn steuerfrei
2. Fuer die latzten drei jahren hatte ich steuerfreier Lohn -Wird das durch DBA mit VAE fuer die letzten 3 Jahren rueckwirkend gemacht.
Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.12.2011
08:24 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 13.12.2011
16:02 Uhr

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Beantwortet am 13.12.2011 16:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4061

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sind Sie nur dann in D bzgl. der Einkünfte in den VAE, wenn Sie in D weder EINEN Wohnsitz noch den GEWÖHNLICHEN Aufenthalt haben. Durch den Wegzug in die VAE haben Sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt (dies ist ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten) mehr ...



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