Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Arbeitsgeber Österreich Wohnort Deutschland |
| Gefragt am 23.08.2010 17:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Guten Tag |
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Beantwortet von StB Kiehne Katja Kiehne (Profil ansehen)
Gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt.
Durch ihren Wohnsitz sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Sofern das Gehalt nicht nach Deutschland (z.B. einer Tochter- oder Muttergesellschaft belastet wird), steht Österreich das Besteuerungsrecht zu. Die Freistellung bei der Veranlagung wird ungeachtet des Abkommens nur gewährt, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden ( § 50 d Absatz 8 ESTG). Sie sollten die österreichische Steuerbefreiung möglichst durch ein formales Schreiben z.B. durch dortige Steuerbehörden gegenüber dem deutschen Finanzamt nachweisen können. Ob es in Deutschland zu einer Steuernachzahlung kommt, hängt davon ab, ob Sie andere in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte haben. Denn der in Österreich bezogene Arbeitslohn wird hier steuerfrei gestellt, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das heißt zur Errechnung des Steuersatzes werden diese Einkünfte mit berücksichtigt. Dieser Steuersatz wird dann auf ihre in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte angewendet. Dies kann dann zu Steuernachzahlungen führen. Mit freundlichen Grüßen Katja Kiehne Steuerberaterin Dipl.-Finanzwirtin (FH) |
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