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Arbeiten in Katar Steuerpflicht in Deutschland für Einkünfte in Katar und Wohnungsmiete in Deutschland

Gefragt am 16.09.2013
07:35 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4961

 

Guten Tag!

Ich ziehe nächstes Jahr in März mit der Familie (wir sind alle deutsche staatsangehörige) nach Katar für 5 Jahre um. Ich habe einen lokalen Vertrag in Katar (kein Entsendvertrag) ab 01.03.2014. Meine Frau ist z. Z. in Elternzeit (und wird enstprechend für die nächsten Jahre verlängert). Ich will meinen Wohnsitz damit nach Katar verlagern um die Steuervorteile in Katar in Anspruch zu nehmen.

Wie solle ich hier vorgehen um nicht mehr in Deutschland für diesen Zeitraum steuerpflichtig zu sein? (Abmeldung Einwohneramt, Kommunikation an das Finanzamt, etc...)

Zur Info: wir haben eine Eigentumswohnung und planen sie zu vermieten. Was muss ich hier beachten damit ich meine Einküfte in in Katar nicht in Deutschland versteueren muß.

Wie werden meine Einkünfte aus der Wohnungsmiete in Deutschland versteuert? mit welchem Steuersatz und muss ich hier eine Lohnsteuererklärung abgeben? muss ich auch in dem Fall meine Einkünfte in Katar auch in Deutschland melden? (Muss ich die Wohnung vor Abreise nach Katar vermieten? oder muss dies irgendwann in 2014 stattfinden?)

Ich hoffe, Sie können mir helfen etwa Licht in die Angelegenheit zu bringen.

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.09.2013
07:35 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 17.09.2013
16:14 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 17.09.2013 16:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4961

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage
beantworten.

Eine in Deutschland unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ergibt sich nur wenn man im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mehr als 183 Tage) gem. § 1 (1) EStG.

Wenn der Ehepartner und die minderjährigen Kinder die deutsche Wohnung aufrecht erhalten bzw. in Deutschland wohnen bleiben kann dies (im Einzelfall) zur Zurechnung des deutschen Wohnsitzes beim
Wegzügler führen. Da Ihre Familie mit nach Katar zieht sollte Ihr
Wegzug steuerlich anerkannt werden! Aus melderechtlicher Sicht sind Sie verpflichtet sich in Deutschland abzumelden bei der zuständigen Behörde! Eine seperate Abmeldung beim Finanzamt ist nicht vorgeschrieben ...



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