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Kategorie: Bilanz

Frage: Sacheinlage bei kleiner GmbH

Gefragt am 01.02.2010 17:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

Guten Tag,

ich bin einziger Gesellschafter und Geschäftsführer einer 2009 gegründeten kleinen GmbH.

Das Stammkapital iHv 27500€ wurde komplett einbezahlt.

Die GmbH ist Mieter in einem Haus, welches mir gehört. In der gemieteten Etage wurde schon vor der Gründung, ohne Rechnung mit privaten Mitteln, ein Fotolabor eingerichtet, welches die Firma nutzt. Laut Bauantrag und gemäß Begutachtung durch den Architekten und Planer, hat dieses mit Spezialeinbauten einen Wert von 20.000€.

Da eine Mietzahlung hierfür an mich privat für meine persönliche Situation ungünstig wäre, würde ich das Labor gerne in die Firma einbringen ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten. So habe ich zumindestens die Bilanzwerte der Firma verbessert.

Mir wurde daraufhin von einem befreundeten Unternehmer mitgeteilt, dass dieses nicht möglich ist, da keine Rechnungen vorlägen und die Wertaufstellung und Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau durch einen Architekten nicht ausreichen würde und eine Begutachtung durch einen Fachmann umwirtschaftlich wäre.

Meine Frage ist nun :

Reicht die Wertaufstellung und Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau durch zwei seperate Architekten/Planer als Begutachtung aus oder benötige ich ein neues Spezialgutachten ?

Muss ich zeitgleich das Stammkapital beim Registergericht erhöhen (was ist dort vorzulegen) und könnte, und wenn mit welcher Begründung, das Registergericht oder eine andere Stelle die Sacheinlage ablehnen ?

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

in der Bilanz der GmbH sind die Gegenstände auszuweisen, an denen die GmbH das zivilrechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum hat. Da die Räume gemietet sind, sind sie nicht in der Bilanz der GmbH auszuweisen. Dies schließt auch das Labor mit ein.

Die Einbringung des Labors hätte zur Folge, dass das zivilrechtliche Eigentum auf die GmbH übergehen würde. Des Weiteren wäre das gesamte Objekt (bei Teilungserklärung das gesamte Teilobjekt) auf die GmbH zu übertragen mit der Folge, dass Sie das zivilrechtliche Eigentum an der Sache verlieren würden.

Es ist nicht möglich das Labor in der Bilanz der GmbH auszuweisen ohne gleichzeitig das zivilrechtliche Eigentum auf die GmbH zu übertragen.

Gleichgültig ob die GmbH Ihnen für die Nutzung der Räumlichkeiten Miete zahlt oder nicht, liegt hier ein Fall der Betriebsaufspaltung vor. Mit der Folge, dass Sie mit der Vermietung gewerbliche Einkünfte erzielen. Des Weiteren ist der vermietete Teil des Gebäudes und des darauf entfallenden Grundstücks sowie möglicherweise die GmbH-Anteile in der Bilanz des Besitzunternehmens zu aktivieren.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
Danke für den ersten Überblick.

Ich wollte allerdings nicht den Teil der Immobilie, sondern nur die Spezial-Einbauten. Also Lichtschleuse, Einbautische, Lampen, Spezialboden und Wandanbauten, Abdunkelung etc.

Diese Umbaumaßnahmen wurden mit einem Wert von rund 20.000€ beziffert und diese würde ich nun gerne einbringen.

Es handelt sich also nur um den reinen Wert des Labors, nicht um die Miete für die Fläche die dieses im Objekt einnimmt.

Danke

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

werden Gegenstände in ein Gebäude so eingebaut, dass sie fest mit dem Gebäude verbunden sind, gehören sie zu dessen wesentlichen Bestandteilen und somit zivilrechtlich dem Grundstückseigentümer. Eine Übertragung der einzelnen Einbauten oder einer Baumaßnahme ist nicht möglich, da rechtlich kein übertragungsfähiger Vermögensgegenstand vorliegt.

Hätte die GmbH die Aufwendungen getragen, dann hätte sie an den "Mietereinbauten" wirtschaftliches Eigentum und hätte dieses in der Bilanz aktivieren müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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