Kategorie: Bilanz |
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Frage: Sacheinlage bei kleiner GmbH |
| Gefragt am 01.02.2010 17:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. in der Bilanz der GmbH sind die Gegenstände auszuweisen, an denen die GmbH das zivilrechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum hat. Da die Räume gemietet sind, sind sie nicht in der Bilanz der GmbH auszuweisen. Dies schließt auch das Labor mit ein. Die Einbringung des Labors hätte zur Folge, dass das zivilrechtliche Eigentum auf die GmbH übergehen würde. Des Weiteren wäre das gesamte Objekt (bei Teilungserklärung das gesamte Teilobjekt) auf die GmbH zu übertragen mit der Folge, dass Sie das zivilrechtliche Eigentum an der Sache verlieren würden. Es ist nicht möglich das Labor in der Bilanz der GmbH auszuweisen ohne gleichzeitig das zivilrechtliche Eigentum auf die GmbH zu übertragen. Gleichgültig ob die GmbH Ihnen für die Nutzung der Räumlichkeiten Miete zahlt oder nicht, liegt hier ein Fall der Betriebsaufspaltung vor. Mit der Folge, dass Sie mit der Vermietung gewerbliche Einkünfte erzielen. Des Weiteren ist der vermietete Teil des Gebäudes und des darauf entfallenden Grundstücks sowie möglicherweise die GmbH-Anteile in der Bilanz des Besitzunternehmens zu aktivieren. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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