Kategorie: Bilanz |
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Frage: Rückstellung |
| Gefragt am 28.07.2011 13:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Es wird im Jahr 2012 beabsichtigt Umbauten sowie Einrichtungen im Wert von ca. 500.000 € im gemieteten Firmengrundstück zu investieren. Ein Investitionsabzug in 2011 scheidet aus wg. Überschreiten des BV. |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Rückstellungen werden u. a. für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. D. h. die wirtschaftliche Verursdachung ist bis zum Bilanzstichtag entstanden aber die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt erst nach dem Bilanzstichtag(z. B. Jahresabschlusskosten). In Ihrem Fall kann keine Rückstellung in 2011 gebildet werden, da die wirtschaftliche Verursachung erst in 2012 entsteht. Ich bedauere Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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