Kategorie: Bilanz |
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Frage: OHG oder GmbH |
| Gefragt am 13.12.2010 11:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Aus handelsrechtlicher Sicht ist für Fragen der Umsatzrealisierung und Umsatzzurechnung irrelevant, welche Rechtsform vorliegt. Auch die meisten anderen bilanziellen Fragestellungen hängen nicht von der Rechtsform ab. Daher ändert sich in der Frage der Bilanzierung für Sie und Ihren Geschäftspartner zunächst einmal gar nichts. Egal, ob eine OHG oder GmbH besteht, werden die Umsätze in der Gewinn- und Verlustrechnung dieser Gesellschaft ausgewiesen. Auch alle Forderungen aus diesen Umsätzen erscheinen in der Bilanz dieser Gesellschaft und können nicht ohne weiteres beim einem anderen Rechtsträger ausgewiesen werden. Erst nach der Aufstellung des Jahresabschlusses und der anschließenden Besteuerung unterscheiden sich beide Rechtsformen wieder. Vereinfacht gesagt, wird bei der OHG der Gewinnanteil allen Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet, während bei der GmbH ein Ausschüttungsbeschluss notwendig ist. Hieraus ergeben sich dann wieder unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Darüber hinaus bestehen auch gesellschaftsrechtlich erhebliche Abweichungen. Ob eine GmbH oder OHG komplizierter oder geeigneter für ein spezifisches Vorhaben ist, kann allerdings ohne eine komplette Würdigung aller Zielsetzungen weder aus steuer- noch gesellschaftsrechtlicher Sicht beurteilt werden. Sie sollten sich zunächst einmal mit Ihrem Geschäftspartner zusammensetzen und verstehen, was für ein Ziel er genau mit der GmbH-Gründung verfolgen will. Es ist durchaus möglich, daß aufgrund gesetzlicher Regelungen in seinem Heimatland für ihn die Gründung einer GmbH in Deutschland vorteilhaft sein kann. Ich empfehle Ihnen, sich danach von einem Kollegen vor Ort detailliert beraten zu lassen, was aus steuerrechtlicher Sicht die für alle Parteien geeignete Lösung ist. Mit freundlichen Grüßen, Oliver Burchardt Steuerberater |
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