Kategorie: Abfindung |
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Frage: Zeitpunkt der Auszahlung |
| Gefragt am 25.10.2009 14:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Steuerklasse 4, Zusammenveranlagung. Gesamtbetrag der Einkünfte: 88.391,-- |
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Beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
im deutschen Steuerrecht gilt die Steuerprogression, d.h. mit steigendem Einkommen steigt die Steuerbelastung. Somit ist prinzipiell eine Auszahlung im Januar 2010 günstiger. Nach der Rechtsprechung des BFH erfolgt die Besteuerung der Abfindung an dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis zivilrechtlich beendet ist. Mit dem Wirksamwerden der Auflösung des Arbeitsverhältnisses endet das Recht des Arbeitnehmers auf Entlohnung, so dass darüber hinaus gezahlte Beträge keine Abgeltung breits vertraglich erlangter Ansprüche sein kann. Zusammengefasst, wenn das Arbeitsverhältnis erst im Januar 2010 endet und dann eine Abfindung gezahlt wird, wird diese im Jahr 2010 besteuert. Wenn Ihre Annahme stimmt, dass Sie im Jahr 2010 keine Einkünfte in nennenswerter Höhe erzielen, ist die Verschiebung nach 2010 günstiger. Allerdings wirdt auch der Bezug von Arbeitslosengeld wegen des Progressionsvorbehaltes besteuert, so dass eine Berechnung ehr schwierig ist. Ich empfehle Ihnen, mit dem genauen Zahlenmaterial zu einem Steuerberater zu gehen und sich die steuerliche Auswirkung berechnen zu lassen. Meine Auskunft erfolgt im Rahmen der Erstberatung auf der Grundlage des geschilderten Sachverhaltes. Mit freundlichen Grüssen I. Huber-Stempfel - Steuerberaterin und Rechtsanwältin |
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