Kategorie: Abfindung |
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Frage: Was bleibt von meiner Abfindung netto über ? |
| Gefragt am 09.11.2011 23:36 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1041 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Anfgaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Fünftelregelung werden Sie nach Ihren Angaben nicht bekommen, da die Abfindung die entgehenden Einnahmen nicht übersteigt sondern deutlich darunter liegt. Ohne Progressionseinkünfte (wie das Arbeitslosengeld) und ohne weitere Einkünfte, liegt die Nettoabfindung ohne Fünftelregelung, die bei Ihnen nicht zur Anwendung kommt, bei Euro 15.382. Eventuell wird sich durch Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung 2011 im Jahr 2012 noch eine Erstattung ergeben, daSie nur bis zum 31.10.2011 gearbeitet haben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Angaben behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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