Kategorie: Abfindung |
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Frage: Steuerlich relevante Fragestellungen |
| Gefragt am 01.06.2010 14:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Hallo Herr / Frau Steuerberater(in), |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Informationen kann die steuerrechtliche Beurteilung beeinflussen. Die von Ihnen angesprochene "Fünftelregelung" trifft wohl auf Ihren Fall zu. Daher ist Ihnen zu raten, die Auszahlung wirklich erst im nächsten Jahr zu erhalten, um einen möglichst niedrigen Tarif zu erhalten. Für den Fall, daß Sie in den nächsten Jahre eine Altersrente beziehen, müssen Sie beachten, daß Rentenzahlungen (zumindest teilweise) steuerlich beachtlich sind und Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung daher verpflichtet sind. Ansonsten sehe ich bei Ihnen aufgrund der geschilderten Umständen keinen weiteren steuerlichen Beratungsbedarf. Allerdings könnte das nur, genauso wie Ihre Frage nach weiteren Optimierungspotentialen, nur in einem persönlichen Gespräch wirklich abschließend geklärt werden, da grundsätzlich immer Möglichkeiten einer steuerlichen Optimierung bestehen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater |
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