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Photovoltaikanlagen-GbR und IAB

Gefragt am 19.12.2022
13:19 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 405

 

Ich erhalte in 2021 und 2022 einen großen Anteil an Einkünften, die in der Bereich der Fünftel Regelung fallen.

Für 2021 habe ich nun einen IAB in der Höhe von 175TEUR gebildet. 2022 und 2023 werde ich nun 2 Photovoltaikanlagen anschaffen, die vom Finanzamt als Einzelunternehmen zusammengefasst werden. Leider wird nur die kleine Anlage 2022 fertig, so dass ich 2022 nur ca. 30TEUR auflösen kann, die 2. größere Anlage wird erst 2023 fertiggestellt.

Für 2022 möchte ich aber einen weiteren IAB von 175 TEUR bilden, was nicht geht wegen der 200TEUR Grenze pro Unternehmen. Besteh nun die Möglichkeit, z.B. mit meinem Vater eine GbR zu gründen (Anteile 99:1 oder 95:5), welche dann als eigenständiges Unternehmen einen weiteren IAB von 200TEUR bilden könnte? Was muss man hier beachten, damit dies vom Finanzamt anerkannt wird? Könnte es eine Rolle spielen, wie in der GbR Entscheidungen gefällt werden, bzw. wer der Geschäftsführer ist?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.12.2022
13:19 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 19.12.2022
14:33 Uhr

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Beantwortet am 19.12.2022 14:33 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 405

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Abfindung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

Grundsätzlich heißt es in § 7g Abs. 1 S. 4 EStG:

"Die Summe der Beträge, die im Wirtschaftsjahr des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren nach Satz 1 insgesamt abgezogen und nicht nach Absatz 2 hinzugerechnet oder nach den Absätzen 3 oder 4 rückgängig gemacht wurden, darf ***je Betrieb 200 000 Euro*** nicht übersteigen ...



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