Kategorie: Abfindung |
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Frage: Fünftelregelung und Steuersatz |
| Gefragt am 05.05.2011 16:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Auf Grund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass die Fünftelregelung Anwendung findet, da die Abfindung in Höhe von 100.000 Euro die entgehenden Einanhmen von 72.000 Euro übersteigt und damit eine Zusammenballung von Einnahmen vorliegt, die zur Anwendung der Fünftelregelung führt. Unter Anwendung der Steuerklasse I (Grundtabelle) und einem Kirchnsteuersatz von 8% ergibt sich: Lohnsteuer 19.390,00 Soli 1.066,45 Kirchensteuer 1.551,20 Summe der Steuern 22.007,65 Ohne Fünftelregelung: Lohnsteuer 35.598,00 Soli 1.957,89 Kirchensteuer 2.847,84 Summe der Steuern 40.403,73 Ich vermute, dass dass die Fünftelregelung keine Berücksichtigung gefunden hat. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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