Kategorie: Abfindung |
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Frage: Anwaltskosten absetzbar |
| Gefragt am 21.06.2011 22:40 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1037 |
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Können Anwaltskosten die zur Unterstützung bei der Aushandlung einer Abfindung als erhöhte Werbungskosten oder anders abgesetzt werden, schließlich sind sie wie Steuerberatungskosten auch zur Erzielung von Einkommen entstanden ? |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Werbungskosten ains alle Aufwendungen die dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Die Anwaltskosten wurden aufgewendet, um Einnahmen an steuerpflichtigen Arbeitslohn zu generieren. Daher steht dem Werbungskostenabzug nichts entgegen. Der Höhe nach ist der Abzug nur durch de Angemessenheit beschränkt. Wie hoch Sie in Ihrem Falle exakt sein dürfen kann ich Anhand Ihrer Angaben nicht prüfen. Wenn Sie sich in "normalem" Rahmen bewegten, von Rechtsanwaltsgebührenverordnung gedeckt sind und wirtschaftlich sinnvoll im Verhältnis zur gezahlten Abfidung stehen, dürften die Gebühren jedoch als angemessen gelten. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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