Kategorie: Abfindung |
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Frage: Abfindung nach Elternzeit |
| Gefragt am 01.09.2009 13:12 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Guten Tag, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grnd Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben -auch solche nicht,die steuerfrei sind aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen- dann ergibt sich folgender Auszahlungsbetrag ohne Berücksichtigung einer Kirchensteuer: Mit Fünftelregelung Auszahlung 40.000 Euro Ohne Fünftelregelung 32.328 Euro Die Fünftelregelung erhalten Sie dann, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt (was ich nicht beurteilen kann)und die Abfindung in EINEM Kalenderjahr zufließt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
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