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Abfindung und Progressionsvorbehalt

Gefragt am 19.07.2017
11:24 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1718

 

Guten Tag,
Sachverhalt :
In 2016 : komplett arbeitslos, 17.500 Arbeitslosengeld, Abfindung 10.000; Finanzamt verlangt nun Nachzahlung von knapp 1.100 Euro.
Ist dies rechtens ? Zieht man von 10.000 Euro die Werbungskosten von 1.000 und Sonderausgaben von 900 ab, so ist das das zu versteuernde Einkommen 8.100. Gemäß Grundtabelle sollte doch dieser Betrag steuerfrei sein , oder ? Hätte es Sinn gemacht, bspweise einen Job anzunehmen oder auf Kapitaleinkünfte 200 Euro Steuern abzuführen, um den Differenzbetrag aus der Fünftelregelung zu verringern ? Vielen Dank !

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2017
11:24 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 24.07.2017 00:44 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1718

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

bereits in der Überschrift der Frage haben Sie das richtige Stichwort "Progressionsvorbehalt" genannt:

Die Nachzahlung hat hier vermutlich nichts mit einer Fünftelregelung zu tun (lässt sich ohne weitere Angaben nicht prüfen), sondern sehr wahrscheinlich damit , dass das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt ...



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