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Kategorie: Sozialrecht

Frage: Rentenrecht

Gefragt am 25.04.2011 15:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022

Als Späthausidler seit 1987 in Deutschland,habe ich im August 2005 Rentenantrag (Erwerbsminderungs) gestellt,es wurde in Deutschland abgelehnt.Aus Polen ist mir die Inwalidität Rente seit 2005 nach Verordnungen EWG.Nr.1408/71 und EWG.Nr.574/72 anerkant
Meine frage:Dürfte man mich unterschidlich behandelt,das ich nur aus Polen Renten Beziehen kann?

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sofern der Sachverhalt bei Antragstellung identisch war,darf normalerweise kein unterschiedliches Ergebnis herauskommen.

Es kann auch gut sein,dass die Behörde in der BRD damals dn Sachverhalt nicht richtig aufgefasst hatte.

Sie hätten damals Iderspruch einlegen müssen.Die ist heute leider nicht mehr möglich.



Ich wünsche Ihnen dann noch einen angenehmen Ostermontag!

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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