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Kategorie: Sozialrecht

Frage: Rechte der Tochter

Gefragt am 15.11.2011 17:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Hallo

Meine Tochter hat nach Lehre und Studium keinen Bock auf Arbeit.Sie möchte für den rest ihres Lebens nur noch Harz4 und im Alter von der Grundversorgung leben.

Frage;

Kann ich von meiner Rente und Vermögen von einer Behörde für obige Leistungen herangezogen werden?

Wer hat nach meinem Ableben Anspruch auf das Erbe, die Behörde oder meine Tochter?

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Sofern Ihre Tochter volljährig ist, hat sie nach Ihrer Schilderung schon mal keinen Unterhaltsanspruch.

Sollte ihre Tochter Hartz IV beziehen, kann das Amt sich diese Zahlungen grundsätzlich nicht über Umwege von ihnen über ihre Rente oder das Vermögen wiederholen.

Einen Anspruch auf Ihr Erbe haben grundsätzlich die Erben. Dieses sind die Personen, die Sie in einem Testament als Erben benannt haben oder ( falls kein Testament vorhanden ist) die gesetzlichen Erben.

Sofern Sie zum Zeitpunkt des Erbfalles weder verheiratet sind noch andere Kinder haben, wäre Ihre Tochter dann nach der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbin.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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