Kategorie: Sozialrecht |
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Frage: Problemklärung Arbeitsamt/ Mietzuschuß während der Ausbildung |
| Gefragt am 06.09.2009 15:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: In Ihrem Fall wird es schwierig werden Leistungen nachzufordern. Das hängt damit zusammen, dass Leistungen im Bereich des ALG I und II grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt werden können und eine rückwirkende Zahlung ohne Antrag somit ausscheidet. Eine andere Beurteilung könnte sich zwar durch das Verhalten der Arbeitsagentur/der Sachbearbeiterin ergeben, jedoch besteht hier ein Beweisproblem. Da Sie, wie ich dem Sachverhalt entnehme, die Aussagen der Sachbearbeiterin nur mündlich (wohl nicht unter Zeugen!) haben, wird sich die Aussage, dass Ihnen nichts weiter zusteht, wohl nicht nachweisen lassen, so as etwa ein gerichtliches Vorgehen in diesem Fall keine hinreichenden Erfolgsaussichten hätte. Sie könnten sich aber sehr wohl an den Vorgesetzten der betreffenden Sachbearbeiterin wenden, dies sollten Sie schriftlich veranlassen. Insbesondere steht Ihnen insoweit auch der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde frei. Sehr gerne wäre meine Kanzlei Ihnen im Rahmen einer gesonderten Mandatserteilung insoweit behilflich. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
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