Kategorie: Sozialrecht |
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Frage: Hartz iv |
| Gefragt am 06.09.2009 13:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Stehen meinem Kind Sozialleistung zu auch wenn er während der Unterrichtszeiten im Internat ist? |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: Leider teilen Sie nicht alle relevanten Sachverhaltsangaben mit, so dass eine abschließende Antwort schlecht möglich sein wird. Ich möchte Ihnen aber gerne kurz die Grundsätze darstellen. Solange Ihr Kind bei Ihnen wohnt und somit Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, stehen Ihrem Kind Sozialleistungen zu. Hiervon zu trennen ist die Frage, ob die Internatskosten auch hierunter fallen, also vollständig vom Staat bezuschusst werden. Die ist grundsätzlich nicht der Fall, es sei denn, das Kind hat eine gesundheitliche/psychische Störung, die den Besuch (des dann speziell ausgerichteten Internats) erforderlich macht. Die ergibt sic haus § 35 SGB XII. Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit vom Jugendamt einen Zuschuss zu erhalten. Dies hängt aber auch wieder von der genauen Konstellation des Einzelfalles ab, so dass bei Bedarf beim zuständigen Jugendamt nachgefragt werden sollte. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
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