Kategorie: Sozialrecht |
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Frage: Hartz 4 und Bausparvertrag |
| Gefragt am 18.11.2009 16:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Ich lebe von meinem Sohn (2 Jahre alt) und Kindsmuttter seid Geburt getrennt. Zahle monatl. Unterhalt nach Tabelle und sehe meinen Sohn regelmäßig. |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
sie können unproblematisch einen Bausparvertrag für Ihren Sohn als Bezugsberechtigen abschließen. Sie können dies in Ihrem eigenen Namen mit Ihrem Sohn als bezugsberechtigem tun, dann wäre seitens der Mutter keine Mitwirkung erforderlich. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Kindsmutter nicht verheiratet waren, als das Kind geboren wurde. Dann steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. In dem Fall können Sie nicht im Namen Ihres Sohnes handeln, vielmehr kann dies nur die Mutter. Allein diese ist für das Kind gesetzlich vertretungsberechtigt und könnte so auf den Namen des Kindes einen Bausparvertrag abschließen. Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben, bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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