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Kategorie: Sozialrecht

Frage: Bundeselterngeld

Gefragt am 28.11.2011 15:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Bundeselterngeld , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Tochter ist am 13.03.2011 geboren. Somit beantragten wir für meine Frau das Elterngeld bis zum 8. Lebensmonat(13.10.11-12.11.11). Gleichzeitig teilten wir der Eterngeldstelle mit, dass meine Frau ab dem 01.11.2011 wieder voll arbeiten muß, da man s

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Tochter ist am 13.03.2011 geboren. Somit beantragten wir für meine Frau das Elterngeld bis zum 8. Lebensmonat(13.10.11-12.11.11). Gleichzeitig teilten wir der Eterngeldstelle mit, dass meine Frau ab dem 01.11.2011 wieder voll arbeiten muß, da man sonst ihren befristeten Arbeitsvertrag auslaufen läßt.

Nun forderte die Elterngeldstelle einen aktuellen Lohnzettel an und teilte uns telefonisch mit, dass wir Elterngeld zurück bezahlen müssen, da meine Frau ja bereits am 01.11.11 wieder auf Arbeit war. Auf die Frage, wie es mit den restlichen 12. Tagen aussieht wurde uns mitgeteilt, dass diese verfallen und sie nicht mehr genommen werden können.

Ist es rechtens, dass ein gesamter Monat Elternzeit abgezogen werden darf und trotz allem die 12 Tage Elterngeld zurück gezahlt werden müssen?

Im November diesen Jahres, beantragte ich als Vater die Elternzeit ab dem 13.12.11 bis 12.04.11. Vom 01.11.-12.12.11 decke ich mit meinem Jahresurlaub ab.

Da ich im November des letzten Jahres erkrankte, war ich bis zum Oktober 2011 krank geschrieben. Wegen dieser Erkrankung wurde u.a. meine private Berufsunfähigkeitsversicherung informiert. Diese leisteten ab Mai 2011 bis zum 31.12.2011 eine Freiwillige Zahlung in Höhe von monatl. 450,- Euro.

Da es bei meiner Antragsstellung andere Formulare für die Beantragung gab, als bei meiner Frau, gab ich diese Einnahme der Elterngeldstelle für den Monat Dezamber an.

Jetzt wird mir im Bescheid mitgeteilt, dass ich aufgrund dieser Einnahme im Monat Dezember 282,- Euro weiniger
Elterngeld bekomme als in den restlichen Monaten. Ist es rechtens, das mir für die Tage vom 13.12.-31.12.2011 dieses Geld abgezogen wird. Ich zahlte in diese Versicherung seit 12.1994 ein.

In meinem Fall als Vater, habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt, da ich nicht einsehe, dass man das Geld einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hier anrechnet.

Im Fall meiner Frau wollen wir bis zum Bescheid abwarten und ggf. Widerspruch einlegen!


Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Jan Wilking (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Leistungen, die nach ihrer Zweckbestimmung weggefallenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen, werden auf das Elterngeld angerechnet. Hierzu zählen auch Verletzten-, Erwerbsminderungs- und Altersrente sowie vergleichbare Leistungen privater Versicherungen. Daher kann grundsätzlich auch die Zahlung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung angerechnet werden. Die Anrechnung dieser Leistungen erfolgt jedoch nur insoweit, als das zustehende monatliche Elterngeld den Betrag von 300,- EUR übersteigt.

Die telefonische Ankündigung, dass Ihre Frau Elterngeld zurückzahlen muss, ist dagegen so nicht nachvollziehbar. Gemäß § 4 Abs. 4 BEEG endet der Anspruch erst mit dem Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung entfallen ist. Dies soll Rückforderungen der Leistung durch die Verwaltung vermeiden, wenn im Laufe des Monats eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt. Es bleibt daher abzuwarten, ob hier tatsächlich ein entsprechender Bescheid ergeht (gegen den dann ggf. Widerspruch eingelegt werden sollte) oder ob hier lediglich eine falsche telefonische Auskunft gegeben wurde.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Nachfrage
Die Leistung der Versicherung ersetzt in meinem Fall aber kein weggefallenes Einkommen! Ich erhalte als Lebenszeitbeamter während der Krankschreibung 100% Lohn/Gehalt. Die Versicherung zahlte mir die 450,- Euro zusätzlich zum Gehalt als Rehabilitationshilfe und nach ihrer Auffassung völlig freiwillig und ohne Anerkennung einer BU. Diese müßte in meinem Fall erst durch einen Amtsarzt in Art und Umfang festgestellt werden.

Was ich ebenfalls nicht verstehe, mir wurden für die restlichen Tage des Dezembers 282,- Euro von den gesamt 450,- Euro abgezugen. Dies würde ja bedeuten, dass ich währen der EZ nur den Betrag des EG bekommen darf. Hätte man mich im Vorfeld darauf hingewiesen, hätte ich bis zum 31.12.2011 weiteren Erholungsurlaub machen können.

Nach Meinung der Ärzte liegt noch immer eine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn ich mich also hätte weiter krank schreiben lassen, hätte ich 100% Gehalt und zusätzlich 450,- Euro monatlich erhalten. Nur auf meinen Wunsch hin erfolgte die Beantragung der Elternzeit.

Wie wäre es denn gewesen, wenn ich für die Monate November, Dezember 2010 und Januar, Februar 2011 die Leistung der VS erhalten hätte, wäre mir denn dieser Betrag dann mit 65% zum Elterngeld hinzugerechnet worden? Da dies ja mein monatl. Einkommen vor der Geburt angehoben hätte?

Besten Dank

Rückantwort
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Angerechnet werden Einnahmen, die nach ihrer Zweckbestimmung das Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen. Dies ist bei Zahlungen der BU-Versicherung üblicherweise der Fall, bei Ihnen scheint dies aber tatsächlich anders zu liegen. Daher lässt sich durchaus vertreten, dass hier keine Anrechnung stattfinden darf (andererseits aber auch keine Erhöhung Ihres monatlichen Einkommens vor der Geburt stattfinden kann).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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