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Kategorie: Sozialrecht

Frage: Bestattungskosten

Gefragt am 15.12.2011 12:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021

Meine Mutter ist gestorben und das Sozialamt soll nun die Bestattungskosten tragen.
Meine Mutter bezog Hartz 4, ich ebenso und bin außerdem schwerbehindert.
Das Sozialamt fordert nun eine Liste über Anzahl und Adressen meiner Kinder und meines Vaters (des vor 45 Jahren von ihr geschiedene Ehemann), weil es hofft, dass sie einem von ihnen die Kosten aufbürden kann!
Ist das rechtmäßig?

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Zunächst einmal möchte ich Ihnen mein ausdrückliches und aufrichtiges Beileid zu diesem Vorfall ausdrücken.

Die Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten beurteilt sich nach landesrechtlichen Bestattungsverordnungen.

Hier gibt es eine gewisse Reihenfolge.

Zunächst muss der Ehegatte die Kosten tragen (falls vorhanden).

Sollte der Ehegatte nicht vorhanden sein oder hierzu nicht in der Lage sein,kämen die Kinder dran.

Sollten die Kinder wiederum nicht in der Lage sein, kämen die Enkelkinder des Erblassers dran.

Im Ergebnis müssen Sie leider im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht die entsprechenden Informationen geben, soweit ihnen diese Informationen bekannt sind.

Sofern sie beispielsweise die einzelnen Adressen nicht kennen, können sie diese logischerweise auch nicht mitteilen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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