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Autobesitz bei Hartz IV

Gefragt am 11.02.2010
12:49 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4652 | Bewertung 5/5

 

Ich habe für meinen Stiefsohn im September 2009 die volle Finanzierung eines Golf VI übernommen. Im April 2010 wird er eine 2-jährige Berufsweiterbildung beenden und wird dann bei Nichtbeschäftigung Arbeitslosengeld 1 beziehen. Da ich die Berufsaussichten pessimistisch sehe, rechne ich mit einem Abrutsch zu Hartz IV. Duch ein Altfahrzeug vom Stiefsohn bestand Anspruch auf die Abwrackprämie, die in der Zwischenzeit auf mein Konto überwiesen wurde. Aus diesem Grund wurden die Papiere auf seinen Namen zugelassen. Bei der Bestellung hatte ich mit dem Verkäufer über diese Problematik gesprochen. Ich möchte auf keinen Fall das die Arbeitsagentur Zugriff auf das Fahrzeug erhält. Ich betrachte mich als Eigentümer. Den KFZ-Brief habe ich einbehalten. Welche Möglichkeiten gibt es das ich die Eigentümerschaft ohne Änderung der Fahrzeugpapiere stichhaltig machen kann?
Es läßt sich nachprüfen das der Stiefsohn über keine Mittel zur Finanzierung des Fahrzeugs hatte, während auf meinem Konto zur Fahrzeugübergabe die erforderliche Barabhebung erfolgte. Das Fahrzeug ist keine Schenkung.

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.02.2010
12:49 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 11.02.2010
12:58 Uhr

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Beantwortet am 11.02.2010 12:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4652 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier ist der Sohn Eigentümer und Halter des Fahrzeugs. Sie haben dieses aber finanziert und haben auch den Fahrzeugbrief.

Hier muss erstmal abgewartet werden, ob es überhaupt zu einem Leistungsfall kommt. Sollte dem so sein, kann die ARGE aber auch nicht ohne Weiteres auf das Auto zugreifen.

Sie können das Fahrzeug aber auch wie folgt sichern:

Da Sie das Fahrzeug finanziert haben, kann ein Darlehensvertrag mit dem Sohn gemacht werden.

Dazu sollte ein Sicherungsübereignungsvertrag aufgesetzt werden ...



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