Kategorie: Gebührenrecht |
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Frage: Rechtsanwaltsgebühren |
| Gefragt am 23.08.2009 19:55 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
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Betr. Überprüfung der Kostennote meiner Anwältin: |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: Die von Ihnen dargestellten Gebühren sind völlig gerechtfertigt. Auch muß die Rechnung keine Begründung beinhalten. Nachfolgend habe ich Ihnen die maßgebliche von Ihnen bereits zitierte Vorschrift des RVG beigefügt: "2400 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) . Eine Gebühr von mehr als 240,00 EUR kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war." Bei der Gebühr in Höhe von 240.- € handelt es sich nach der Systematik des RVG (nach der oben genannten Formulierung) um eine sog. Regelgebühr, dies bedeutet, dass in einer normal schwierigen und umfangreichen Angelegenheit 240.- € für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zu vergüten sind. In sozialrechtlichen Angelegenheiten beträgt der Gebührenrahmen 40,00 – 520,00 €, so dass 240.- € die sog. Mittel- bzw. Regelsatzgebühr ist. Nach Ihrer Schilderung (Widerspruchsverfahren mit insgesamt 4 Briefen) war die Angelegenheit sogar relativ umfangreich, so dass die Regelgebühr hier völlig zu Recht angesetzt wurde. Auch die Kostenpauschale in Höhe von 20 € sowie die Mehrwertsteuererhebung sind absolut rechtens und nicht zu beanstanden Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagabend! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
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